BRÜSSEL, BELGIEN / RankWire.AI / – Seit dem 2. August 2026 gelten in der Europäischen Union Transparenzvorschriften für künstliche Intelligenz. Gemäß Artikel 50 des EU-KI-Gesetzes müssen Organisationen angeben, wie sie bestimmte KI-Interaktionen und synthetische Materialien kennzeichnen. Die Gesetzgebung umfasst Chatbots, Deepfakes, generierte Medien und einige Texte von öffentlichem Interesse, schreibt jedoch keine Kennzeichnung aller KI-generierten Inhalte vor. Die Anforderungen variieren vielmehr je nach System, dessen Ergebnis und der Art der Präsentation durch die Organisation.

Betreiber interaktiver KI- Technologien sind verpflichtet, Nutzer über die Nutzung künstlicher Intelligenz zu informieren. Ausgenommen sind Fälle, in denen ein durchschnittlicher Nutzer die künstliche Natur des Systems leicht erkennen kann. Anbieter generativer KI müssen zudem maschinenlesbare Daten in synthetische Bilder, Audio-, Video- und Textdateien einbetten, um die automatische Erkennung manipulierter oder generierter Inhalte zu ermöglichen. Diese Maßnahmen sollten umgesetzt werden, sobald die bestehende Technologie solche Kennzeichnungen zuverlässig und effektiv unterstützt.
Für die öffentliche Bekanntgabe von Organisationen, die synthetische Medien verbreiten, gelten gesonderte Regeln. Diese müssen Deepfake-Bilder, -Audios oder -Videos kennzeichnen, die mit echten Inhalten verwechselt werden könnten. Darüber hinaus müssen KI-generierte Texte zu Themen von öffentlichem Interesse in bestimmten Fällen gekennzeichnet werden. Eine Ausnahme besteht, wenn Einzelpersonen das Material prüfen und redaktionelle Kontrolle ausüben, vorausgesetzt, eine Person oder Organisation übernimmt im Vorfeld ausdrücklich die Verantwortung für die Veröffentlichung.
Die Offenlegungspflichten betonen Deepfakes und bürgerliche Informationen.
Die Regelungen erstrecken sich auch auf Systeme zur Emotionserkennung und biometrischen Kategorisierung, die Personen bewerten. Betreiber sind verpflichtet, Betroffene über den Einsatz dieser Technologien zu informieren, außer in wenigen gesetzlich zulässigen Fällen. Das EU-KI-Gesetz sieht flexiblere Offenlegungsregeln für kreative, fiktionale, künstlerische und satirische Werke vor, sofern die Hinweise deren übliche Präsentation oder den Genuss nicht beeinträchtigen. Eine eindeutige Offenlegung ist jedoch weiterhin erforderlich, wenn ein Werk Deepfake-Komponenten enthält.
Die Europäische Kommission hat Leitlinien veröffentlicht, die den Anwendungsbereich von Artikel 50 und seine Ausnahmen präzisieren. Zudem wurde ein freiwilliger Verhaltenskodex für Unternehmen, die generative KI-Systeme entwickeln oder einsetzen, publiziert. Organisationen können diesen Kodex nutzen, um die Einhaltung der Kennzeichnungsvorschriften nachzuweisen. Wer nicht teilnimmt, muss andere wirksame Maßnahmen ergreifen, um die Einhaltung sicherzustellen. Optionale Symbole können zwar das öffentliche Bewusstsein fördern, erfüllen aber allein nicht die rechtlichen Anforderungen.
Die Regulierungsbehörden haben die Befugnis, hohe Geldstrafen zu verhängen.
Die Durchsetzung der Vorschriften erfolgt primär durch die nationalen Marktüberwachungsbehörden der EU, wobei der Europäische Datenschutzbeauftragte die von den EU-Institutionen und -Agenturen genutzten Systeme überwacht. Die Europäische Union kann bei Verstößen Geldbußen von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens verhängen. Die Strafen sollen die Einhaltung der neuen Vorschriften gewährleisten.
Für bestehende generative KI-Systeme, die vor dem 2. August auf den Markt gebracht wurden, gilt eine befristete Übergangsfrist. Anbieter haben bis zum 2. Dezember 2026 Zeit, die Kennzeichnungspflicht für maschinenlesbare Inhalte umzusetzen. Diese Fristverlängerung betrifft ausschließlich den technischen Aspekt erkennbarer synthetischer Inhalte und verzögert nicht die Offenlegung von Informationen zu Chatbots, Deepfakes oder Texten von öffentlichem Interesse. Darüber hinaus verpflichtet die Gesetzgebung Organisationen nicht zur Kennzeichnung von Inhalten, die vor Inkrafttreten der Transparenzregeln erstellt wurden.
Der Beitrag „Europäische Union führt neue Kennzeichnungsvorschriften für synthetische Inhalte gemäß AI Act ein“ erschien zuerst auf Dublin Pioneer .
